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Im Falle einer Kettenschenkung ist der Zwischenerwerber grundsätzlich schenkungssteuerrechtlich nicht bereichert, wenn er diesen zugewendeten Gegenstand sogleich weiter schenkt.
Der von einem Schuldner durch einen Erbfall während des Insolvenzverfahrens erworbene Pflichteilsanspruch gehört zur Erbmasse. Wird der während des Insolvenzverfahrens entstandene Pflichteilsanspruch erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens anerkannt oder rechtshängig gemacht, unterliegt er der Nachtragsverteilung.
Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auch ein seit langem geschiedenes Ehepaar aufgrund vereinbarter Unterhaltszahlungen, nach Erreichen des Rentenalters, noch eine Begrenzung des Unterhaltsanspruches erreichen kann.
In der aktuellen Justitia des Wochenblattes Landshut wurde das Kanzleiprofil von RAin Alexandra Passek als einzige Fachanwältin für Erbrecht in Landshut und Umgebung veröffentlicht.