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Neue Kanzleianschrift ab 1. Juni 2023

Bitte beachten Sie, dass die Kanzlei ab dem 1. Juni 2023 unter der folgenden Telefonnummer und Adresse erreichbar ist

Tel. 0 87 07 / 93 97 00

Bgm-Hofbauer-Straße 2b
84166 Adlkofen

info@ra-passek.de
www.ra-passek.de

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§ 2352 BGB

"Wer durch Testament als Erbe eingesetzt ist oder mit einem Vermächtnis bedacht ist, kann durch Vertrag mit dem Erblasser auf die Zuwendung verzichten. Das gleiche gilt für eine Zuwendung, die in einem Erbvertrag einem Dritten gemacht ist."

Dieser Zuwendungsverzicht spielt insbesondere dann eine praktische Rolle, wenn ein gemeinsames Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, der zwischenzeitlich bindend geworden ist. Hier versucht oft der beschwerte Erbe die Bindungswirkung durch Vereinbarung mit dem jeweils Bedachten aufzuheben. § 2352 BGB gibt hierfür eine Möglichkeit

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Steuerfreiheit des vererbten Familienhauses

In einem Erbfall haben sowohl Kinder als auch der Ehegatte einen persönlichen Erbschaftssteuerfreibetrag. Dies ist den meisten Erblassern und Erben bekannt. Unter gewissen Umständen kann jedoch zusätzlich das vererbte Familienheim steuerfrei ohne Anrechnung auf die persönlichen Steuerfreigrenzen übertragen werden.

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Corona-Hinweise

Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise wegen der Corona-Pandemie:

Aufgrund der Maßnahmen zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus reduzieren wir den persönlichen Kontakt momentan auf das absolut nötigste Maß. Das Betreten der Kanzlei ist bis auf weiteres nur erlaubt

  • nach telefonischer oder elektronischer Voranmeldung
  • mit Mund-Nasen-Schutz
  • ohne Krankheitssymptome jedweder Art
  • ohne Begleitpersonen wie Familie, Verwandte, Freunde oder Kinder

Soweit das Vorgehen mit dem Büro abgeklärt worden ist und ein Termin durchgeführt werden kann, bitten wir Sie, beim Betreten der Kanzlei die Hände am bereitgestellten Spender zu desinfizieren.

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Kanzleitermine wieder möglich

Mit dem 11. Mai 2020 bieten wir Ihnen wieder Besprechungstermine in den Kanzleräumen an. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln auch in unseren Kanzleiräumen.

Sollten Sie einen Telefontermin wünschen, kann dieser natürlich weiterhin vereinbart werden.

Unser Kanzleiteam freut sich auf Ihre Terminsanfrage.

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