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Landshuter Zeitung bzw. Landshut aktuelldrucken Artikel(Anzeige) über die Kanzleieröffnung von Alexandra Passek, der einzigen Fachanwältin für Erbrecht in Landshut und Umgebung.
Die Erbschafts-und Schenkungssteuer bemisst sich in Deutschland nach dem zugewendeten Verkehrswert. Dabei wird je nach "Verwandschaftsgrad" ein unterschiedlicher Steuerfreibetrag dem jeweils Begünstigten je Erbfall eingeräumt
Seit 2009 ist Rechtsanwältin Alexandra Passek in Landshut die einzige zugelassene Rechtsanwältin mit der Zusatzqualifikation "Fachanwältin für Erbrecht".