Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden Mehr Infos

BGH Urteil von 29.06.2011 (XII ZR 157/09)

Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auch ein seit langem geschiedenes Ehepaar aufgrund vereinbarter Unterhaltszahlungen, nach Erreichen des Rentenalters, noch eine Begrenzung des Unterhaltsanspruches erreichen kann.

Das Gericht ging davon aus, dass eine Anpassung der Unterhaltsregelungen an die neue Rechtslage zumutbar sei, wenn kein schutzwürdiges Vertrauen des Unterhaltsberechtigten entgegensteht. Es kann daher auf den Einzelfall zugeschnitten zu dem Ergebnis führen, dass selbst bei diesen Altrechten eine nachträgliche Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruches erfolgt.

Zurück

Top