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Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Neueste Rechtsprechung zur Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhaltes vom Bundesverfassungsgericht.

Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass bei der Ausrichtung des Unterhaltsmaßes des nachehelichen Ehegattenunterhaltes an den ehelichen Lebensverhältnissen gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB festgehalten wird. Damit wird klargestellt, dass der Gesetzgeber auf die individuellen Einkommensverhältnisse der geschiedenen Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung abstellt. Daher bewirkt ein Hinzukommen eines neuen Ehepartners beim Unterhaltspflichtigen nicht automatisch, dass der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten gekürzt wird und eine Dreiteilung erfolgt.

Dem geschiedenen Unterhaltsberechtigten soll so der eheliche Lebensstandard gesichert werden und er soll vor einem sozialen Abstieg geschützt sein. (Bundesverfassungsgericht, 1 BVR 918/10)

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