Wegfall der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung der Kinder
OLG München 28.03.2011
Berliner Testament mit Schlusserbeneinsetzung
Berliner Testament mit Schlusserbeneinsetzung
1.
Die Wechselbezüglichkeit der Einsetzung der Kinder des vorverstorbenen Ehegatten aus dessen erster Ehe als Schlusserben entfällt nicht alleine deswegen, weil der überlebende Ehegatte erhebliches Vermögen von seiner Verwandtschaftsseite nach dem Tode des vorverstorbenen Ehegatten erhalten hat.
2.
Der überlebende Ehegatte ist jedoch dann zu einer neuen Verfügung befugt, wenn insoweit und im Rahmen der ergänzenden Testamentsauslegung eine entsprechende Abänderungsbefugnis festgestellt werden kann. Hierbei ist sowohl hinsichtlich der Annahme als auch des Umfangs der Abänderungsbefugnis ein strenger Maßstab anzulegen.
3.
Ein Irrtum über die mit dem Tod des erstversterbenden eintretende Bindungswirkung bei wechselbezüglichen Verfügungen stellt keinen zur Anfechtung berechtigten Inhaltsirrtum dar.